RSA-Diskussion wieder aufgeflammt
In den letzten Wochen ist erneut eine Diskussion über die faire Finanzmittelverteilung im österreichischen Krankenkassensystem aufgeflammt. Konkret geht es um einen Kassenfinanzkraftausgleich, einen sogenannten Risikostrukturausgleich (RSA). Das erste mal wurde das Thema 2017 im Gesundheitsausschuss zum Thema gemacht, der entsprechende Antrag (LINK) wurde damals von der rot-schwarzen Mehrheit allerdings nicht angenommen. Schade. Dass die Mittelverteilung im öst. Kassensystem nicht optimal ist, wurde bereits hier gezeigt – Vermögensverteilung und Ginikoeffizient (LINK).
Vor 2018: Klar abgesteckte Kassensubsysteme. Kammern zufrieden.
Mit dem Regierungswechsel 2017/2018 hat sich aber einiges getan. Denn mit der schwarz-blauen Kassenreform wurden die klaren rot-schwarzen Grenzen im Kassensystem aufgebrochen. So konnte man vor 2018 die Kassen noch in 5 klar abgetrennte Subsysteme einteilen. Das größte Subsystem waren die unterfinanzierten GKKn, die aber von der AUVA quersubventioniert wurde. Astronomisch gesprochen, schwirrten im KV-Sonnensystem vier kleine bodenschatzhaltige „Gesteinsplaneten“ (die finanzstarken BVA, SVA, SVB, VAEB) außerhalb des Gravitationsfeldes des „Gasriesen“ GKK mit seinem “Mond” AUVA. Das war zwar für die Versicherten alles andere als perfekt, stellte sich aber für die roten und schwarzen Kammerfunktionäre sehr ausgeglichen dar. Jeder konnte in seinem Subsystem sein eigenes Süppchen kochen.
Ab 2018: Streit im Kammern-Sandkasten: Kammer vs. Kammer
Als die schwarz-blaue Regierung 2018 allerdings den Finanzfluss zwischen AUVA und GKKn unterbinden wollte, um die (an sich begrüßenswerte) AUVA-Beitragssenkung durchzuführen, hat es das erste mal gekracht. Und das Krachen hat seither nicht mehr aufgehört. Das war politisch absehbar, denn ohne AUVA-Quersubvention (ca. 300 Mio. Euro jährlich), sind die GKKn nicht bedarfsgerecht finanziert. Um die AUVA-Beitragssenkung politisch reibungslos durchzuführen, hätte Schwarz-Blau mit dem Kappen der AUVA-Quersubventionen einen RSA zwischen den Krankenkassen etablieren müssen. Das ist aber jedoch nicht geschehen.
Wer würde von einem RSA profitieren und wer verlieren
Die Ironie dabei ist, dass zwei schwarze Träger (SVA/Selbständige, SVB/Bauern) von einem RSA massiv profitieren würden. Nur die BVA/Beamte würden künftig mehr Solidarität mit den GKKn leisten müssen, was für die “Wirtschaftspartei” ÖVP offenbar nicht vertretbar ist, never ever, die GÖD ist und bleibt der stärkste “ÖVP-Bund”.
Um nun besser darzustellen, wer von einem RSA profitieren würde und wer verlieren würde, soll folgende Grafik helfen. Jene Kassen die unter der schwarzen Linie liegen, wären die Gewinner und jene Kassen die über der Linie liegen, wären die Verlierer. Die schwarze Linie (Regressionslinie) stellt den altersstandardisierten Finanzbedarf der Kassen dar – errechnet aus der „Punktwolke“. Da die wichtigste Ausgleichsvariable eines RSA das “Alter” ist, wurden in der Regressions-Grafik “Alter” und “Einnahmen je Kopf” gegenübergestellt.