Es gibt seit 2013 (Zielsteuerung) eine allgemeine Ausgabengrenze für die Krankenkassen. Seit 2018 haben wire eine zusätzliche Ausgabengrenze, wonach die Honorare mit dem Beitragswachstum begrenzt werden.
Erstere Ausgabengrenze soll, laut 15a-Vereinbarung, die Ausgabensteigerungen bis 2021 auf 3,2% dämpfen (2018: 3,5%). Zweitere ermöglicht ein Honorarwachstum von über 4% – Beitragswachstum laut SV-Schätzungen.
Jetzt erschließt sich mir leider nicht ganz, weshalb SV-Chef Biach am laufenden Band zweitere Ausgabengrenze (Honorarbremse) kritisiert (LINK), während er die erstere Ausgabengrenze (Zielsteuerungs-Ausgabengrenze) im Standard (LINK) lobt.
PS: 4% ist höher als 3,5% (bzw. 3,2%)