Biach’sche Widersprüchlichkeiten zu Ausgabengrenzen

Es gibt seit 2013 (Zielsteuerung) eine allgemeine Ausgabengrenze für die Krankenkassen. Seit  2018 haben wire eine zusätzliche Ausgabengrenze, wonach die Honorare mit dem Beitragswachstum begrenzt werden.

Erstere Ausgabengrenze soll, laut 15a-Vereinbarung, die Ausgabensteigerungen bis 2021 auf 3,2% dämpfen (2018: 3,5%). Zweitere ermöglicht ein Honorarwachstum von über 4% – Beitragswachstum laut SV-Schätzungen.

Abb. 1: Zielsteuerungs-Ausgabengrenze

Jetzt erschließt sich mir leider nicht ganz, weshalb SV-Chef Biach am laufenden Band zweitere Ausgabengrenze (Honorarbremse) kritisiert (LINK), während er die erstere Ausgabengrenze (Zielsteuerungs-Ausgabengrenze) im Standard (LINK) lobt.

PS: 4% ist höher als 3,5% (bzw. 3,2%)

 

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