Deutschland (“freie Kassenwahl”) vs. Österreich (“Pflichtversicherung”)

Die ÄK Steiermark hat mich gebeten, etwas zur “Freien Kassenwahl” zu schreiben. Im Beitrag komm ich zum Schluss, dass die Pflichtversicherung folgendes Problem verursacht: “Und da auch kein Kassenwechsel möglich ist, haben wir eigentlich gesetzlich legitimierteRisikoselektion. Also genau das, was man glaubt, durchdie Unterbindung der freien Kassenwahl zu verhindern.”

Hier der ganze Beitrag:

Gesetzlich legitimierte Risikoselektion

1990 waren die Kassensysteme in Österreich und Deutschland durch massive Vermögensunterschiede gekennzeichnet. Benachteiligte Versicherte durften aber nicht zu Kassen mit höherer Finanzkraft und besseren Leistungen wechseln. Alles war extrem unfair.

Seither hat sich viel getan, zumindest in Deutschland.Dort entschied man sich 1994 für einen umfassenden Kassenfinanzausgleich (RSA). Dieser sorgt seither für diebedarfsgerechte Finanzausstattung der Kassen und garantiert bei freier Kassenwahl fairen Wettbewerb. Neben derVerteilungsgerechtigkeit hat der Wettbewerb aber auch die Entwicklung von innovativen Versorgungsmodellen(DMP-, Hausarzt-Modelle …) vorangetrieben. Denn eine Kasse, die sich Versorgungsvorteile verschafft, spart Kosten und kann womöglich ihre Beiträge senken. Davonprofitieren nicht nur Versicherte der Kasse, sondern alle,die sich entschließen, zu dieser Kasse zu wechseln.

Was hat sich in Österreich im selben Zeitraum getan? Nichts. Kein RSA. Keine Verteilungsgerechtigkeit. KeineKassenwahl. Kaum Versorgungsinnovationen. Das ermöglichte etwa der BVA, trotz hochgradiger Ineffizienz (Verwaltung: 70 % über Pro-Kopf-Benchmark), 800 Mio.Euro Vermögen aufzubauen – also exakt so viel wie der 10-mal größere GKK-Sektor!

Genauer erklärt: Die BVA versichert eine gut verdienende Klientel, gleichzeitig existiert aber kaum Solidarität zwischen den Kassen in Form eines RSA, wie in Kassenwettbewerbssystemen. Und da auch kein Kassenwechsel möglich ist, haben wir eigentlich gesetzlich legitimierteRisikoselektion. Also genau das, was man glaubt, durch die Unterbindung der freien Kassenwahl zu verhindern.

Es gibt nun 3 Auswege für mehr Verteilungsgerechtigkeit: 1) RSA, 2) freie Kassenwahl, der am besten 3) beides. Andernfalls ist die geplante Leistungsharmonisierung fürdie ärmeren Kassen auch nicht leistbar.

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