Was kostet die Leistungsharmonisierung bei den Krankenkassen

Was kostet die Leistungsharmonisierung bei den Krankenkassen?

Eigentlich ist die Frage, was die Leistungsharmonisierung bei den Krankenkassen kosten müsste, schnell beantwortet. Nämlich nichts.

Die aktuellen massiven Leistungskatalogsunterschiede sind nämlich auf den Umstand zurückzuführen, dass die Finanzmittel unter den Kassen nicht bedarfsgerecht verteilt sind, da es keinen umfassenden Risikostrukturausgleich zwischen den Kassen gibt. Wären die Finanzmittel der Risikostruktur entsprechend fair verteilt, wie beispielsweise im deutschen oder holländischen Krankenkassensystem, dann würden sich die Leistungskataloge sehr schnell von selbst harmonisieren. Bei reicheren Kassen nach unten, bei ärmeren Kassen nach oben.  Zusatzleistungen müssten über Zusatzbeiträge oder durch Effizienzgewinne finanziert werden.

Was ich übrigens gerade anhand des deutschen und holländischen Kassensystems beschrieben habe, ist Liberalismus => 1) Gleiche Startvoraussetzungen schaffen, 2) danach ist jeder auf sich selbst gestellt.

Im öst. Kassensystem scheitern wir aber schon daran, den ersten Punkt zu verwirklichen, obwohl der mit „linken“ Wirtschaftstheorien zu 100% im Einklang steht. Und da wir in Österreich Probleme nie an der Wurzel bekämpfen, stattdessen immer nur flicken, kostet die Leistungsharmonisierung etwas.

Ebenen der Harmonisierung

Ich habe es eingangs bereits erwähnt, die Finanzmittel bei den Kassen sind nicht bedarfsgerecht verteilt, deswegen ergeben sich bei den Leistungskatalogen folgende drei Unterschiede (siehe Abb. 1):

1)      Anzahl der Leistungen: bei höherer Finanzkraft können von der Kasse mehr Leistungen angeboten werden

2)      Höhe der Zuzahlungen: bei höherer Finanzkraft der Kasse müssen Versicherte weniger Leistungs-Zuzahlungen bezahlen (Beispiele: Zahnersatz, Impfungen,…)

3)      Höhe der Arzthonorars: bei höherer Finanzkraft können Kassen den Ärzten höhere Honorare zahlen

Abb. 1: Ebenen der Harmonisierung

 

Bedenken bei der Harmonisierung

Die Krankenkassen haben bei der Harmonisierung die ersten zwei Punkte im Fokus (Harmonisierung bei: Anzahl der Leistungen und Höhe der Zuzahlungen). Die Annahme ist, dass  durch die Angleichung der Unterschiede für die Versicherten gleiche Verhältnisse geschaffen werden. Stimmt, aber nur auf den ersten Blick. Denn wenn die Arzthonorare von der Harmonisierung ausgenommen werden, wen wird der Arzt bevorzugt behandeln? Richtig, tendenziell die Patienten von Kassen, für den der Arzt höhere Honorare bekommt. Auch der Arzt hat seine Praxis zu finanzieren und muss deshalb ein Stück weit ökonomisch denken, auch wenn das einige aus der linken Reichshälfte nicht hören wollen…

Was kostet die Leistungsharmonisierung

Eigentlich steht schon alles in der LSE-Studie (LINK – S.240). Dort geht man bei der völligen Harmonisierung (alle 3 Ebenen) von 0,936 bis 1,156 Mrd. Euro. Die LSE hat dabei sämtliche Kassen-Ausgaben genommen und dabei die durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben aller Kassen bzw. 70% der pro-Kopf-Ausgaben der Kasse mit den höchsten Pro-Kopf-Ausgaben als Zielwert für die Harmonisierung genommen.

In den folgenden Berechnungen werden lediglich die steuerbaren Ausgaben der Kassen herangezogen. Dabei werden von den Gesamtausgaben im Wesentlichen die KH-Ausgaben rausgenommen (siehe Zielsteuerung – Monitoring-Bericht 2014/I, Seite 13). LINK

Zu Ermittlung der Harmonisierungskosten wurde zunächst der durchschnittlich altersstandardisierte Finanzbedarf der Kassen geschätzt. Siehe Abb. 2: schwarze Regressionslinie. In der Grafik sieht man sehr schön, dass sich die BVA, die Wiener GKK und die Eisenbahnerkasse deutlich über den durchschnittlichen, altersstandarisierten Ausgaben-je-Kopf-Niveau befinden. Zyniker würden sagen, die üblichen Verdächtigen. Bei der WGKK liegt es weniger am Leistungskatalog, sondern an der ärztlichen Überversorgung in Wien. Deutlich unter den altersst. durchschnittlichen Ausgaben je Kopf findet man die SVA, die SVB und die OÖGKK. Die Versicherten von SVA und SVB versuchen wohl aufgrund ihrer Betriebsverantwortung krankheitsbedingte Ausfälle zu vermeiden. In OÖ ist bekanntlich die Facharztversorgung nur unterdurchschnittlich und das Spitalsniveau überdurchschnittlich, weshalb im ambulanten Bereich ein unterdurchschnittliches Ausgabenniveau zu erwarten war.

Abb.2: Altersstandardisierter durchschnittlicher Finanzbedarf je Kasse

Nimmt man jetzt die Regressionslinie (durchschn., altersst. Ausgabenniveau bzw. Finanzbedarf) her, und erhöht alle Kassen zumindest auf dieses Niveau, kommt man auf Harmonisierungskosten von 234 Mio. Euro. Geht man etwas weiter und will, dass alle Kassen zumindest den aktuellen Durchschnittsbedarf +5% erreichen, kostet die Harmonisierung 534 Mio. Euro. Richtig teuer wird es, wenn man das BVA-Niveau erreichen will. Dann müssten nämlich alle Kassen das aktuelle durchschn. Ausgaben-Niveau + 11,3% erreichen. Kostgenpunkt 966 Mio. Euro. Jährlich wohlgemerkt. Siehe Abb. 3.

Abb. 3: Kosten der Harmonisierung

Schlussfolgerungen

Die beschlossenen Finanzmittel für die Harmonisierung der Krankenkassenleistungen (45 Mio. Euro – LINK) sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber deutlich zu wenig. Es sind min. 234 Mio. Euro jährlich nötig. Um Versichertenselektion zu vermeiden, sind sogar 966 Mio. Euro notwendig. ABER würde man endlich das Problem bei der Wurzel bekämpfen und einen umfassenden Kassen-Risikostrukturausgleich einführen, wie von der LSE-Studie gefordert, würde die Harmonisierung gar nichts kosten…

Anhang:

Ausgabenregression in Tabellenform: Man sieht welche Kassen unter den durchschnittlichen, altersstandardisierten Ausgabenniveau (Erwartungswert) liegen und welche Kassen darüber. Man kann den durchschnittlichen, altersstandardisierten Ausgabenwert als Pro-Kopf-Finanzbedarf der Kasse sehen. Im deutschen und holländischen Kassensystem bekommen die Kassen diese Werte vom Gesundheitsfonds zur Versorgung ihrer Versicherten zur Verfügung gestellt.

Abb. 5: Ausgabenregression in Tabellenform

Bei den Berechnungen hab ich gesehen, wie wichtig die Kenntnis der Mehrfachversicherten ist. Ich habe bereits 2013 eine Kassen-Ausgaben-Regression durchgeführt und die über 9 Mio. Versicherten-Verhältnisse für alle Kassen mit einem pauschalen Korrekturfaktor auf die Einwohner (ca. 8,4 Mio.) runtergerechnet. Da SVA und SVB deutlich mehr Mehrfachversicherte haben, hab ich dort 2013 die Versichertenzahl zu wenig nach unten korrigiert. Folglich hat es so ausgesehen, als ob die SVA und SVB extrem niedrige Ausgaben je Kopf aufweisen (zu großer Nenner).  Bei der 2015er-Regression, wo ich den genauen Anteil der Mehrfachversicherten berücksichtigt habe (Abb. 7, Abb. 8), bewegen sich die Pro-Kopf-Ausgaben der SVA und SVB deutlich näher zu den altersstandardisierten Durchschnittsausgaben hin. Vergleiche Abb. 5 und Abb. 6. Die Mehrfachversichertenverhältnisse findet man in der LSE-Studie (S. 183).

Abb. 5: Zusammenhang Leistungsausgaben je Kopf und Alter (2015)

Abb. 6: Zusammenhang Leistungsausgaben je Kopf und Alter (2013)

Abb. 7: Mehrfachverschicherte lt. LSE-Studie

Abb. 8: Versicherte 2015, bereinigt um Mehrfachversicherte

 

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.