Bereits in Beitrag 22 (LINK) wurde darauf verwiesen, dass die einnahmenseitige Kassensanierung aus volkswirtschaftlicher Sicht absolut bedenklich ist. Und jetzt ist es soweit. Der Hauptverbands-Chef, P. McDonald, verkündete am Wochenende, dass die Krankenkassen 2015 und 2016 höchstwahrscheinlich wieder defizitär abschließen werden (LINK). Grundsätzlich war das zu erwarten, denn die Krankenkassen waren mit der gewählten Form der Sanierung – vorwiegend Beitragseinnahmen-Steigerungen, kaum Struktur- und ausgabenseitige Maßnahmen – mitverantwortlich für den Wirtschaftsabschwung und dass folglich den Kassen wieder einnahmenschwächere Jahre bevorstehen. Währdend die Ausgaben rasant weiterwachsen werden…
Anfänglich verlief die Kassensanierung noch sehr erfolgreich, die Kassen schafften den Weg zurück in die “Schwarzen Zahlen”. Das große „Aber“ war aber das „Wie“. Denn die Kassensanierung ist in erster Linie auf einnahmenseitige Maßnahmen zurückzuführen. So sind zwischen 2007 und 2013 die Beitragseinnahmen (jährlich 4,1%) beinahe doppelt so stark gestiegen wie die heimische Wirtschaftsleistung (jährlich 2,2%) – siehe Abb. 1. Also nicht nur die „Kalte Progression“ aus dem Einkommenssteuersystem, sondern auch die überproportionalen Beitragssteigerungen des SV-Systems haben den Realkommen massiv zugesetzt. Aber auch der Unternehmerseite wurde stark in die Pflicht genommen. Denn seit 2013 ist die Höchstbeitragsgrundlage (HBG), die Berechnungsbasis für die Lohnnebenkosten, 3 Jahre durchgehend stärker angehoben worden als das nom. BIP-Wachstum gewachsen ist (2013, 2014) bzw. wachsen soll (2015) – siehe Abb. 2. Das war noch nie da. Von 1996 bis 2012 sind die HBG-Steigerungen im Schnitt 1% geringer als das nominale BIP-Wachstum ausgefallen – siehe Abb. 2. Das mit dieser Art der Kassensanierung der heimischen Wirtschaft eine enorme Last aufgebürdet wird, hätte eigentlich von Beginn an klar sein müssen. Es hat daher etwas Ironisches, wenn der Hauptverbands-Chef die erwarteten „Roten Zahlen“ mit der schwachen Konjunktur begründet.
Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob die Wirtschaftskammer- und Arbeiterkammer-Vertreter in den Kassen eigentlich noch Unternehmer- und Arbeitnehmer-Interessen vertreten? Denn die überproportionale Beitragsbelastung, die die beitragsgetriebene Sanierung der Krankenkassen für Unternehmer und Arbeitnehmer mit sich brachte, hätte eigentlich Widerstand bei den WK- und AK-Vertreter in den Kassen auslösen müssen!