Der Monitoring-Bericht zur Einhaltung der Ziele des Bundes-Zielsteuerungsvertrags (Gesundheitsreform) hat eine sehr schöne Gelegenheit geboten einmal Einblick auf die Qualität der Finanzchefs in den Krankenkassen und den Spitalsträgern zu bekommen. Und dieser Einblick ist durchaus ernüchternd! (LINK zum Monitoring-Bericht)
Aber mal langsam! Im Rahmen der Gesundheitsreform 2013 wurden im Bundes-Zielsteuerungsvertrag Ausgabengrenzen auf Kassen- und Länderkrankenanstalten-Ebene für die Jahre 2014 bis 2016 festgelegt, die sich an der Entwicklung des nominalen BIPs orientieren sollten (Annahme: 3,6% jährlich). Da zum Zeitpunkt des Beschlusses der Gesundheitsreform noch keine “endgültigen Rechnungsabschlüsse” für die Jahre 2012 und 2013 vorlagen, mussten auch für diese zwei Jahre Prognosen angestellt werden. Für 2012 war es relativ leicht, man musste einfach die „vorläufigen Rechnungsabschlüsse“ für das Jahr 2012 heranziehen. Die “vorläufigen Rechnungsabschlüsse” sind ein halbes Jahr nach Ende des Rechnungsabschluss-Jahres in der Regel schon ziemlich genau.
Schelchtes Zahlengefühl der Finanzchefs…
Offensichtlich ist es aber für viele Finanzchefs in den Kassen und den Spitalsträgern ein großes Problem ein halbes Jahr nach Abschluss des Rechnungsabschluss-Jahres einen verlässlichen „vorläufigen Rechnungsabschluss“ zu präsentieren (siehe Abb. 1). So lagen die Finanzchefs der „SV für die Bauern“ und der der „VA für Eisenbahn u. Bergbau“ mit ihren „vorläufigen Rechnungsabschlüssen 2012“ im Juni 2013 sage und schreibe 7,3% bzw. 6,1% neben den Ergebnissen der “endgültigen Rechnungsabschlüsse”! Ein außergewöhnlich deutliches kollektives Daneben hat es in der Steiermark gegeben. Der StGKK-Finanzchef verfehlte den „endgültigen Rechnungsabschluss“ um 4,3%, während die Spitäler-Finanzchefs um 4,0% daneben zielten. Ich sag‘s mal so, bei der Hälfte der Finanzabteilungen der GKKs und Spitalsträger wäre eine einfache Fortschreibung der Vorjahres-Rechnungsabschlüsse sicherlich genauer – bitte nicht als Polemik verstehen, das ist todernst!
…oder bewusste Zahlen-Manipulation?
Was auffällt ist, dass ein Großteil der Zahlen der „vorläufigen Rechnungsabschlüsse 2012“ deutlich über den Zahlen der “endgültigen Rechnungsabschlüsse 2012″ liegt. Diese deutlichen Abweichnungen sind auch nicht mehr mit der “kaufmännischen Vorsicht” zu rechtfertigen. Man kann also auch einen anderen Schluss aus den fürchterlich schlechten „vorläufigen Rechnungsabschlüssen 2012“ ziehen. Der ist aber noch viel vernichtender ist als mein erster Schluss. Wenn man nämlich 1 und 1 zusammenzählen kann und weiß, dass die überhöhten Zahlen der „vorläufigen Rechnungsabschlüsse 2012“ Basis für auf die Ausgabengrenzen der Jahre 2013, 2014 und 2015, 2016 sind, dann weiß man was hier mit hoher Wahrscheinlichkeit gelaufen ist… bewusst zu hoch angesetzte Ausgabengrenzen, um sich fianziellen Spielraum zu verschaffen. Gestützt wird dieser Schluss dadurch, dass die Zahlen der “endgültigen Rechnungsabschlüsse 2012″ bis heute nicht rückwirkend in den Bundeszielsteuerungsvertrag eingepflegt wurden.
Aber was wie eine Verschwörungstheorie klingt, wird noch besser. Da natürlich kaum eine Kasse oder ein Spitalsträger die im Folgejahr (2013) festgelegten Ausgabengrenzen fürs Vorjahr (2012) überschritten hatte, konnte man in Summe für 2012 “Scheineinsparungen” von 399 Mio. Euro verbuchen. Herrlich, was für eine Überraschung! Österreich, das Land in dem Gesundheitsreformen sogar rückwirkend Einsparungen bringen. Was von Bund, den Kassen und den Länder natürlich auch via Presseaussendungen gefeiert wurde, und unsere Medien habens sogar noch gefressen, mitgespielt und verbreitet… (LINK)